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Lebensversicherung
Tierlebensversicherung für Fleischrinderrassen

Vertragsdauer:            1 Jahr

Umfang der Versicherung
  • Tod oder Nottötung durch Krankheit, Unfall, Trächtigkeit oder Geburt
  • Schäden durch Raub, Diebstahl und Abschlachten in diebischer Absicht
  • sowie Blitzschlag.
Aufnahmealter:
Aufgenommen werden Tiere ab dem 4. Lebensmonat. Höchstaufnahmealter: weibliche Tiere bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und männliche Tiere bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.

Entschädigung:
Es können feste Entschädigungsbeträge bis zu 2000 Euro vereinbart werden. Der Entschädigungsbetrag eines Tieres darf unter Berücksichtigung eines eventuellen erzielten Erlöses nicht über dem Wert des Tieres liegen. Der Schlachterlös nach einer Nottötung verbleibt dem Versicherungsnehmer. Zusätzlich zum Erlös wird der feste Entschädigungsbetrag ausgezahlt, wenn der Tierarzt die Nottötung wegen akuter Lebensgefahr bescheinigt. Wird durch Sektion der Tod des Tieres bestätigt und die Todesursache nachgewiesen, wird der feste Entschädigungsbetrag gezahlt. Nottötung setzt akute Lebensgefahr bei Unfall, Krankheit oder Geburt voraus, die trotz tierärztlicher Versorgung mit Sicherheit zum Tode führen würde.

 
*Tarifänderungen sowie Preisanpassungen jederzeit vorbehalten

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